KaRoLieBe – Martinsfest am Sonntag 14. Nov. 16.30 Uhr

26. Oktober 2021 Aus Von Erwin Traxler

Nach der neuen Verordnung gilt beim Martinsfest die 2 G-Regel!

Für wen 2-G gilt
Unter die 2-G-Regel fallen alle Personen nach Ende der Schulpflicht, also älter als 15, für die eine reguläre Impfmöglichkeit besteht. Ausgenommen sind Menschen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen eine Impfung unmöglich, ist sowie Kinder bis zwölf komplett. Für Jugendliche bis 15 wird der „Ninja-Pass“, der die Schultests abbildet, unter 2-G anerkannt.

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