Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat (kurz PGR) ist jenes Gremium, das jeweils 5 Jahre lang für die Geschicke der Pfarre Sorge trägt.

Zusammenstellung des Pfarrgemeinderats​

Der PGR besteht aus den vom Kirchenvolk gewählten Mitgliedern (ehrenamtlichen Mitarbeitern), Mitgliedern, die aufgrund ihrer Funktion ernannt werden (z.B. Vertreter/in der Reilgionslehrer/innen, der Ordensleute im Pfarrgebiet,…), den hauptamtlichen Mitarbeitern (Pastoralassistent, Kaplan) und dem Pfarrer, der den Vorsitz inne hat.
Am 20. März 2022 wurde ein neuer PGR für den Pfarrverband KaRoLieBe gewählt.

Aufgaben

Der neue Pfarrgemeinderat ist u.a. zuständig für die Entwicklung und Erstellung eines Pastoralkonzepts. Das betrifft die Verkündigung, die Feier der Liturgie und der Sakramente und die karitativen Aktivitäten. Seine Aufgabe wird auch die Gewinnung, Begleitung und Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements sein. Weiters soll die Ökumene und der interreligiöse Dialog gefördert werden.
Der neue Pfarrgemeinderat ist also Pastoralrat und dient dem Aufbau einer lebendigen Pfarre und der Verwirklichung des Heils- und des Weltauftrags der Kirche.
Damit sich der PGR ganz den pastoralen Aufgaben widmen kann, wird
für alle finanziellen Angelegenheiten (auch Bauwesen) ein eigener Vermögensverwaltungsrat bestellt, der an das Pastoralkonzept des PGR gebunden ist und auch über seine Tätigkeiten den PGR regelmäßig zu informieren hat.

Mitglieder des Pfarrgemeinderats im Pfarrverband KaRoLieBe

Um mehr über die neuen Pfarrgemeinderäte zu erfahren, haben wir ihnen drei Fragen gestellt.

  1. Was begeistert dich an der Kirche und dem Glauben?
  2. Was möchtest du im Pfarrverband bewirken, wo möchtest du dich besonders einbringen?
  3. Worin siehst du die wichtigste Aufgabe für unsere Gemeinde in der Zukunft?

Um die Antworten zu erfahren, bitte auf den entsprechenden Namen klicken.

Mitglieder von Amts wegen